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Kabinett beschließt Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS 2030) | 18-12-2024

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Während das Bewusstsein für Natur und Umweltschutz rund um Wilhelmshaven wächst, probt man im "Oberzentrum" das Paradigma des ewigen Wachstums gegen alle Vernunft :( | foto.hufenbach

18-12-2024 | Pressemitteilung | BMUV

Eine Strategie, die unsere natürlichen Lebensgrundlagen schützt

Die heute (18-12-2024) vom Kabinett verabschiedete Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) ist ein Meilenstein zum Schutz der biologischen Vielfalt in Deutschland. Sie bündelt alle für den Biodiversitätsschutz zentralen Themen und Ziele in insgesamt 21 Handlungsfeldern mit 64 Zielen unter einem strategischen Dach. Dabei berücksichtigt sie neben den übergeordneten Biodiversitätszielen wie zum Beispiel dem Artenschutz und der Wiederherstellung von Ökosystemen auch weitere aktuelle Themen wie Stadtnatur, die Erderhitzung, den Ausbau von Erneuerbaren Energien oder auch die Entwicklungen in den verschiedenen Wirtschaftssektoren. Die NBS 2030 trägt damit auch dazu bei, dass die Bundesregierung ihre internationalen Vereinbarungen zum Schutz der Biodiversität umsetzt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der EU Biodiversitätsstrategie für 2030.

Neben dem Strategieteil mit den 64 Zielen und ihren Indikatoren legt die NBS 2030 auch einen besonderen Fokus auf die Umsetzung zur Erreichung dieser Ziele. Hierfür sind in einem 1. Aktionsplan rund 250 konkrete Maßnahmen aufgeführt, welche die Bundesregierung bis 2027 umsetzen wird. 2027 wird dann Bilanz gezogen und weitere Maßnahmen in einem 2. Aktionsplan für die Zeit bis 2030 benannt, die die Erreichung der Strategieziele bis 2030 sicherstellen.

  Die NBS 2030 führt die zum Teil seit langem bestehenden Aktivitäten zum Schutz der Biodiversität in geeigneter Weise fort, dazu gehören die klassischen Schutzinstrumente, wie der Artenschutz, die Schutzgebiete und der Bodenschutz. Sie setzt darüber hinaus neue Impulse und stellt sich auch aktuellen Herausforderungen, wie der Wiederherstellung von Ökosystemen, der natürliche Klimaschutz und die Digitalisierung. Adressiert werden auch nutzungsbezogene Aspekte wie die Energiewende, der Pflanzenschutz, sowie Wirtschafts- und Finanzierungsaspekte. Die NBS 2030 adressiert so alle relevanten, direkten und indirekten Treiber des Verlustes der Biodiversität. Im Zentrum stehen nationale Biodiversitätsziele für 2030 und Maßnahmen des Bundes, die in den beiden Aktionsplänen festgelegt werden. Neben den Inhalten des Ziele- und Maßnahmenkataloges umfasst die NBS 2030 auch Kapitel zur Umsetzung und zu den Kommunikations- und Dialogprozessen.  

Zum Hintergrund – NBS 2030:

Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) ist seit 2007 die zentrale Naturschutzstrategie der Bundesregierung. Die fortentwickelte NBS 2030 ist wesentliches Instrument zur Umsetzung neuer internationaler Vereinbarungen wie dem Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal sowie der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. Die NBS 2030 dient dazu, die nationalen Biodiversitätsziele für Deutschland festzuschreiben und die für die Zielerreichung erforderliche Umsetzung der Maßnahmen im Aufgabenbereich des Bundes voranzubringen. Zusätzlich bündelt sie andere Strategien und Programme unter einem Dach.



Der Prozess der Fortentwicklung der NBS 2030 umfasst seit seinem Beginn in 2019 einen umfangreichen Beteiligungsprozess. So wurden schon früh verschiedenste Akteursgruppen (Wissenschaft, Wirtschaft, Jugend, Verbände, Länder) an der Entwicklung der NBS 2030 beteiligt. Im Juni/Juli 2023 wurde der BMUV-Vorschlag des Ziele- und Maßnahmenkataloges der NBS 2030 darüber hinaus im Rahmen eines Onlinedialogs zur Diskussion gestellt. Die Beteiligung im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung zeugt mit über 2.000 Teilnehmern von großem Interesse. Die eingegangenen Kommentare und Stellungnahmen wurden vom BMUV gemeinsam mit seinem Geschäftsbereich fachlich bewertet und der Gesamtentwurf der NBS 2030 fortentwickelt, bevor BMUV die Abstimmung in der Bundesregierung eingeleitet hat. Einige Ressorts haben weitere Maßnahmen aus ihrem Geschäftsbereich zum Schutz der biologischen Vielfalt hinzugefügt.  Die NBS 2030 wurde am 18. Dezember 2024 vom Bundeskabinett beschlossen.


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