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Fischereidialog berät Auswahl geplanter fischereifreier Gebiete | 30-06-2026

FOTO: Hufenbach


Geplante Ausweisung fischfreier Gebiete:) | grafik.Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

30-06-2026 | Pressemitteilung Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Ministerin Staudte und Minister Meyer: Ausgewogener Vorschlag für Umweltschutz und Fischerei

Geplante Ausweisung fischfreier Gebiete

Das niedersächsische Umwelt- sowie das Landwirtschaftsministerium haben nach Auswertung und Abwägung vielfältiger Eingaben sowie Regionalkonferenzen unter Beteiligung der Fischereibetriebe, Umweltverbände und der lokalen Akteure der teilnehmenden Verbände und Organisationen des Niedersächsischen Fischereidialogs über Ergebnisse des Auswahlprozesses zur Bestimmung geeigneter fischereifreier Gebiete informiert. Strenge Schutzgebiete sind entsprechend der Vorgaben der EU-Biodiversitätsstrategie einzurichten, insgesamt sollen zehn Prozent des niedersächsischen Küstenmeeres als solche ausgewiesen werden.

Eine Karte mit den ausgewählten Gebietsvorschlägen soll mit den teilnehmenden Verbänden und Organisationen des Fischereidialogs am 21. Juli 2026 erörtert werden und die Grundlage für den Abschluss des Niedersächsischen Fischereidialog bilden. Die Veranstaltung bietet den Rahmen, um die Flächenauswahl unter dem Blickwinkel sowohl der Umweltkriterien als auch der fischereilichen sowie regionalwirtschaftlichen Belange und Interessen einzuordnen.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Das nun vorliegende Flächenkonzept ist ein ausgewogener Vorschlag, der auch die Interessen der Küstenfischerei und Küstenkommunen maßgeblich berücksichtigt. Die Kutter gehören zu Niedersachsen – und das soll auch so bleiben! Klar ist aber auch: Für die Zukunft der kleinstrukturierten Fischerei und der niedersächsischen Fischereihäfen spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle. Um eine nachhaltige und langfristig stabile Küstenfischerei in Niedersachsen zu unterstützen und Strukturanpassungen zu begleiten, setzt Niedersachsen sich weiterhin nachdrücklich für eine Erweiterung bestehender Fördermöglichkeiten auch mit Mitteln der Fischereikomponente des Windenergie-auf-See-Gesetzes ein.“ Dabei nehme man nicht nur die noch bis Ende 2027 mögliche Bundes-Förderung einer endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor in den Blick. Darüber hinaus bestehen weitere umfangreiche Fördermöglichkeiten im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), die einen wichtigen Beitrag zur zukunftsfähigen Anpassung der Betriebe leisten können.

Umweltminister Christian Meyer: „Wir wollen einen Ausgleich zwischen Meeresnaturschutz und auch eine dauerhaft nachhaltige Perspektive der Krabben- und Muschelfischerei im Nationalpark Wattenmeer und dem Naturschutzgebiet Borkum Riff. Die Gebietsauswahl wurde so getroffen, dass eine Umsetzung der fischereifreien strengen Schutzgebiete weder die Existenz einzelner Betriebe noch der Hafenstandorte in Frage stellt. Konkret wurde dazu – ausgehend vom bisherigen Suchraum – die nun ausgewählte Fläche auf zehn Prozent der Fläche des niedersächsischen Küstenmeeres reduziert. So ist beispielsweise vorgesehen die Flächen der Wichter Ee, Teile der Außenweser um Butjadingen und des Jadebusens sowie der Robinsbalje aus weiteren Betrachtungen zur Umsetzung der fischereifreien strengen Schutzgebiete auszunehmen. Weiterhin wurden umfangreiche Anpassungen an den Flächen nördlich und nordöstlich von Borkum, des Wester- und Nordertills sowie am Jadebusen vorgenommen. Damit schützen wir wertvolle Riffe und Biotope dauerhaft und erfüllen die EU-Vorgaben. Gleichzeitig geben wir der Krabben- und Muschelfischerei dauerhaft Raum für eine wirtschaftliche Nutzung. Das wäre aus meiner Sicht ein guter Krabbenkompromiss wie beim Niedersächsischen Weg zwischen Fischerei und Umwelt.“

Geplante Ausweisung fischfreier Gebiete

Die neue und verkleinerte Flächenauswahl basiert auf einem von einer Arbeitsgruppe der niedersächsischen Fachbehörden für Naturschutz und Fischerei entwickelten Fachkonzept, das zunächst einen Suchraum umfasste. Dieser wurde den am Fischereidialog teilnehmenden Akteurinnen und Akteuren zuvor vorgestellt. Zudem wurden Hinweise und Stellungnahmen berücksichtigt, die im Dialogprozess von Verbänden, Hafenkommunen und niedersächsischen Fischereibetrieben eingebracht wurden. Durch die Einbindung der Fischereibetriebe und Hafenkommunen in zwei Regionalkonferenzen und spezifische Abfragen bei Eignern kleiner Krabbenkutter wurden die fischereilichen Fachdaten untermauert und dadurch die Informationsgrundlage für die Auswahl und genaue Abgrenzung der Teilflächen weiter verbessert. Die Flächenzuschnitte einiger Teilgebiete wurden insbesondere mit Rücksicht auf die spezifischen fischereilichen Nutzungsanforderungen kleiner Kutter in tideabhängigen Häfen ohne Ausweichfanggebiete angepasst.

Das Fachkonzept zur Auswahl der Suchräume bzw. der fischereifreien Gebiete beruht zum einen auf naturschutzfachlichen Kriterien, um ökologisch besonders sensible Lebensräume auszuwählen und eine Bandbreite besonders relevanter Biotope abzubilden. Zudem wurden fischereiliche Daten herangezogen, einschließlich Auswertungen des sogenannten Vessel-Monitoring-Systems (VMS), welches für den überwiegenden Teil der Fischereifahrzeuge verpflichtend ist. Betreibern kleiner Fischereifahrzeuge ohne derartige Systeme wurde Gelegenheit zur Übermittlung ihrer Fanggebiete gegeben.



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